Dolibarr und die E-Rechnung in Deutschland
Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellung ab 2027 oder 2028: was das Gesetz in Deutschland verlangt, was Dolibarr 24 allein kann, warum das offizielle Modul EInvoicing nur für Frankreich gilt, und welche Module es im DoliStore gibt. Alles am 31.10.2026 getestet oder nachgelesen.
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Was geprüft wurde (Versionen, Tests, gelesener Code)
Am 31.10.2026 auf einem neuen Dolibarr 24.0.2 mit Firmensitz Deutschland: Code des Kerns nach ZUGFeRD, XRechnung und Factur-X durchsucht, PDF einer freigegebenen Rechnung auf eingebettete Dateien geprüft, Modul EInvoicing 1.4.0 aktiviert und mit einem deutschen und einem französischen Kunden verglichen, die erzwungene Datei mit den offiziellen Prüfregeln EN 16931 (CEN) und XRechnung 3.0.2 (KoSIT, Schematron 2.6.0) geprüft, eine empfangene XML-Datei an eine Lieferantenrechnung angehängt. Recht: § 14, § 27 Abs. 38 UStG, FAQ des BMF (Stand Oktober 2026) und BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und 15.10.2026 gelesen. Nicht getestet: die kostenpflichtigen Module aus dem DoliStore.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen wird schrittweise Pflicht: 2027 für größere Unternehmen, 2028 für alle.
Dolibarr kann das, aber nicht allein, und das offizielle Modul hilft in Deutschland nicht weiter. Wir haben es am 31. Oktober 2026 auf einem neuen Dolibarr 24.0.2 mit Firmensitz in Deutschland geprüft. Diese Seite sagt, was das Gesetz verlangt, was wir gesehen haben und was wir nicht testen konnten.
Kurz gesagt
- Empfang: Pflicht für alle seit dem 1. Januar 2025, auch für Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht.
- Ausstellung: Papier, oder PDF mit Zustimmung des Empfängers, bleibt für Umsätze bis Ende 2026 erlaubt. Für Umsätze 2027 nur, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betrug. Ab 2028 für alle.
- Dolibarr 24 allein erzeugt weder ZUGFeRD noch XRechnung.
- Das offizielle Modul EInvoicing ist für Frankreich entwickelt. Für eine Firma in Deutschland erzeugt es keine normgerechte E-Rechnung.
- Im DoliStore gibt es mindestens acht Module für ZUGFeRD und XRechnung (kostenlos bis 300 € netto). Wir haben keines davon getestet.
Was das Gesetz verlangt (Stand 31. Oktober 2026)
Es geht um Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind (B2B). Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen.
Empfangen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen eine E-Rechnung empfangen können, ohne Ausnahme. Das BMF schreibt dazu in seinen FAQ: „Dazu reicht bereits ein E‑Mail‑Postfach aus.“
Ausstellen. Die Übergangsfristen stehen in § 27 Abs. 38 UStG:
| Umsatz ausgeführt | Papier oder PDF noch erlaubt? |
|---|---|
| 2025 und 2026 | Ja, für alle, wenn die Rechnung bis zum 31.12.2026 übermittelt wird (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers) |
| 2027 | Nur wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug und die Rechnung bis zum 31.12.2027 übermittelt wird. EDI bleibt mit Zustimmung für alle erlaubt. |
| ab 2028 | Nein, E-Rechnung für alle |
Ausnahmen. Eine sonstige Rechnung (Papier oder PDF) bleibt erlaubt bei:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto;
- Fahrausweisen;
- Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 19 UStG). Empfangen müssen sie trotzdem.
Welche Formate? Eine E-Rechnung ist eine Datei, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Das BMF nennt ausdrücklich die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Factur-X ist laut FeRD technisch identisch mit ZUGFeRD 2.x. Andere Formate wie EDI sind möglich, wenn beide Seiten es vereinbaren und die Daten ohne Verlust in die Norm übertragbar sind. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung mehr. Bei einer ZUGFeRD-Datei gilt die eingebettete XML-Datei, wenn sie vom sichtbaren PDF abweicht.
Aufbewahren. Rechnungen müssen acht Jahre aufbewahrt werden. Bei einer E-Rechnung zählt die XML-Datei: Sie müssen sie unverändert aufbewahren.
Behörden (B2G). Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt die E-Rechnung schon seit 2020, mit einer Leitweg-ID im Feld „Buyer reference“ (BT-10). Unter Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID.
Und wenn man es nicht macht? Laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 (Rn. 28) ist eine sonstige Rechnung statt einer Pflicht-E-Rechnung keine Ordnungswidrigkeit. Die Rechnung ist dann aber nicht ordnungsgemäß. Ihr Kunde riskiert seinen Vorsteuerabzug und kann eine E-Rechnung verlangen.
Es gibt Forderungen, die Frist von 2027 um ein Jahr zu verschieben. Am 31. Oktober 2026 war keine Änderung beschlossen. Die Quellen: FAQ des BMF, BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und vom 15.10.2026. Für Ihren eigenen Fall fragen Sie Ihren Steuerberater.
Was Dolibarr 24 allein kann
Wir haben ein neues Dolibarr 24.0.2 (offizielles Docker-Image) mit Firmensitz Deutschland eingerichtet, einen deutschen Geschäftskunden angelegt und eine Rechnung mit 19 % und 7 % freigegeben.
- Keine E-Rechnung im Kern. Der Code von Dolibarr 24.0.2 enthält keine Funktion für ZUGFeRD, XRechnung oder Factur-X. Wir haben den gesamten Code nach diesen Begriffen durchsucht.
- Das PDF ist ein normales PDF. Die Rechnung mit der Dokumentvorlage „sponge“ enthält keine eingebettete Datei. Es ist also eine „sonstige Rechnung“, keine E-Rechnung.
- Kein Hinweis in den Einstellungen. Die Seite Start > Einstellungen zeigt einen Kasten zur E-Rechnung nur für einige Länder (Frankreich, Spanien, Belgien, Polen). Deutschland gehört in Dolibarr 24.0.2 nicht dazu.
Das offizielle Modul EInvoicing: nur für Frankreich
Das kostenlose Modul EInvoicing wird vom Dolibarr-Projekt selbst gepflegt. Es ist für die französische Reform entwickelt, mit den dortigen zugelassenen Plattformen. Wir haben die Version 1.4.0 (Stand des offiziellen Repositorys am 31. Oktober 2026) installiert und im Modus „nur erzeugen“ ohne Plattform eingerichtet.
Für einen deutschen Kunden: keine E-Rechnung. Auf der Rechnung erscheint ein Block „Elektronische Rechnungsstellung“ mit dem Status „Unknown status“. Es gibt keine Schaltfläche zum Erzeugen.
Für einen französischen Kunden derselben Firma: eine Datei. Unter der Schaltfläche „E-Rechnung“ erscheint „Erzeugen“, und das Modul erstellt eine CII-Datei. Der Unterschied ist also nur das Land des Kunden. Aber auch diese Datei verletzt drei Pflichtregeln der Norm EN 16931 (siehe unten), weil das Modul die deutschen Kennungen des Verkäufers nicht kennt. Für eine Firma mit Sitz in Deutschland liefert EInvoicing also auch für französische Kunden keine normgerechte Datei. Im Code steht es ausdrücklich: Kunden außerhalb Frankreichs werden ausgeschlossen, mit dem Grund „Third party out of geographic scope (France only)“.
Erzwungen: keine normgerechte Datei. Wir haben das Erzeugen für den deutschen Kunden über die URL der
Schaltfläche (action=generate_einvoice) erzwungen.
- Erst lehnt das Modul ab: Der Kunde hat keine SIREN, also keine französische Firmennummer.
- Mit einer Steuernummer im Feld „Steuernummer“ des Kunden entsteht eine Datei. Sie verletzt aber drei Pflichtregeln der Norm EN 16931 (BR-CL-10, BR-CL-11, BR-CL-25): Das Modul kennzeichnet die deutschen Kennungen mit einem Schema „0000“, das in den vorgeschriebenen Codelisten nicht vorkommt.
- Eine XRechnung ist es nicht: Die Datei trägt die Kennung der Norm EN 16931. Die Regeln der XRechnung verlangen unter anderem die „Buyer reference“ (BT-10; zwischen Unternehmen genügt ein Platzhalter „-“), Telefon und Bankverbindung des Verkäufers. Die beiden letzten fehlten in unseren Testdaten.
Umsatzsteuerlich wäre eine solche Datei ein „Geschäftsregelfehler“ (BMF 15.10.2026, Rn. 22 f.), viele Empfänger lehnen solche Dateien aber ab. Eine Einstellung des Moduls ändert laut Code nur eine der drei betroffenen Kennungen (nicht getestet). Für Deutschland ist EInvoicing also keine Lösung.
E-Rechnungen empfangen mit Dolibarr
Das ist heute schon Pflicht. Rechtlich reicht ein E-Mail-Postfach. Für Dolibarr heißt das:
- Ablegen geht. Wir haben eine XML-Datei an eine Lieferantenrechnung angehängt (Registerkarte „Verknüpfte Dokumente“). Dolibarr hat sie unverändert gespeichert.
- Lesen und Übernehmen nicht. Dolibarr 24 bereitet die XML-Datei nicht lesbar auf und legt daraus keine Lieferantenrechnung an. Bei ZUGFeRD sehen Sie wenigstens das PDF. Eine reine XRechnung ist eine XML-Datei, für die Sie ein Anzeigeprogramm brauchen.
- Das Modul EInvoicing hilft auch hier nicht. Es empfängt nur über eine französische Plattform.
Ob Ihre Ablage den GoBD genügt, hängt von Ihrem ganzen Ablauf ab (Sicherung, Unveränderbarkeit, Verfahrensdokumentation). Das haben wir nicht geprüft.
Die Module im DoliStore
Am 31. Oktober 2026 haben wir acht Module für Deutschland gefunden. Alle nennen eine Kompatibilität, die Dolibarr 24 einschließt (teils nur „ab V13“). Wir haben keines davon getestet, die Angaben stammen von ihren Seiten im DoliStore.
| Modul (Name im DoliStore) | Anbieter | Wofür | Preis netto |
|---|---|---|---|
| E-Rechnung: X-Rechnung 3.0, ZUGFeRD & Factur-X | IT Service – Tobias Krug | Ausstellen und Empfangen | 140 € |
| NCS E-Rechnung – E-Rechnung für Deutschland & EU | NetCorSoft | Ausstellen und Empfangen | 150 € |
| FacturX/ZUGFeRD/XRechnung | CAP-REL | Ausstellen und Empfangen (auch über die französische Plattform SuperPDP) | 180 € |
| DoliEInvoice | Danijel Durkovic – designshot | Ausstellen und Empfangen | 209,24 € |
| E-Rechnung Export (XRechnung und ZUGFeRD) – mit Konformitätsprüfung | Bloxera GmbH | Ausstellen | 300 € |
| OCR – ScanInvoices – XRechnung import – UBL/Peppol Import | CAP-REL | Empfangen | kostenlos |
| XRechnung/ZUGFeRD Mail Import | TimePunch GmbH | Empfangen | 240 € |
| E-Rechnung Import – mit Konformitätsprüfung | Bloxera GmbH | Empfangen | 300 € |
Bevor Sie kaufen:
- Prüfen Sie Ihre Version. Einige Module verlangen eine Mindestversion (zum Beispiel Dolibarr 20 oder 24). DoliEInvoice nennt nur die Version 24.0.0.
- Prüfen Sie eine Testrechnung selbst. Die offiziellen Prüfregeln sind frei verfügbar: EN 16931 vom CEN und das XRechnung-Schematron der KoSIT. So haben wir die Datei oben geprüft. Die Werbung eines Moduls ersetzt diesen Test nicht.
- Füllen Sie Ihre Stammdaten aus: USt-IdNr. oder Steuernummer, Anschrift, Bankverbindung, Telefon und E-Mail für Rückfragen. Die XRechnung verlangt einige davon, zum Beispiel die Telefonnummer des Verkäufers.
Was wir nicht getestet haben
- Die Module aus dem DoliStore (alle außer einem kostenpflichtig).
- Rechnungen an Behörden (Leitweg-ID, Übermittlung über die Portale von Bund und Ländern).
- Dolibarr-Versionen vor der 24.
- Die GoBD-Konformität einer Ablage in Dolibarr.
Zusammengefasst
- Heute schon: Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen können, und bewahren Sie die XML-Dateien acht Jahre unverändert auf. Dolibarr kann sie ablegen, aber nicht lesen.
- Bis Ende 2026 dürfen Sie noch PDF-Rechnungen schreiben, mit Zustimmung des Kunden. Ab 2027 hängt es von Ihrem Umsatz 2026 ab, ab 2028 nicht mehr.
- Kleinunternehmer: nur empfangen, ausstellen müssen Sie keine E-Rechnung.
- Für das Ausstellen brauchen Sie ein Zusatzmodul. Das offizielle EInvoicing gilt nur für Frankreich. Prüfen Sie jedes Modul mit einer Testrechnung, bevor Sie es im Alltag nutzen.
Sie stellen Rechnungen an Kunden in Frankreich? Dort gelten andere Regeln, siehe Dolibarr und die E-Rechnung in Frankreich.
Wenn Sie Ihr Dolibarr lieber gemeinsam mit uns prüfen möchten (Version, Stammdaten, Testrechnung eines Moduls gegen die offiziellen Regeln), besteht die Diagnose für 90 € darin, eine Stunde an Ihrer Instanz zu arbeiten. Danach erhalten Sie schriftlich, was zu korrigieren ist.
Häufige Fragen
Kann Dolibarr ZUGFeRD oder XRechnung ohne Zusatzmodul erzeugen?
Nein. Im Code von Dolibarr 24.0.2 gibt es keine Funktion für ZUGFeRD, XRechnung oder Factur-X, und das PDF einer freigegebenen Rechnung enthält keine XML-Datei. Sie brauchen ein Zusatzmodul.
Funktioniert das offizielle Modul EInvoicing in Deutschland?
Nein. Das Modul ist für die französische Reform gebaut. In unserem Test mit EInvoicing 1.4.0 bot es für einen deutschen Kunden keine E-Rechnung an. Erzwungen entstand eine Datei, die die Regeln EN 16931 verletzt. Auch für einen französischen Kunden derselben Firma war die Datei nicht normgerecht, weil das Modul die deutschen Kennungen des Verkäufers nicht kennt.
Ab wann müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen: Für Umsätze bis Ende 2026 sind Papier, oder PDF mit Zustimmung des Empfängers, noch erlaubt. Für Umsätze 2027 nur noch, wenn der Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 Euro betrug. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, mit wenigen Ausnahmen (Kleinbeträge, Fahrausweise, Kleinunternehmer, steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG). Stand 31.10.2026.