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Dolibarr und die E-Rechnung in Frankreich
In Frankreich ist der Empfang seit dem 1. September 2026 Pflicht, die Ausstellung 2027 für KMU und Kleinstunternehmen: was Dolibarr 24 allein kann, das offizielle Modul EInvoicing installiert und getestet, die blockierenden Fehler und die PDF-Einstellungen.
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Was geprüft wurde (Versionen, Tests, gelesener Code)
Tests am 19. und 20.10.2026 auf einer neuen Instanz von Dolibarr 24.0.2: Installation des Moduls EInvoicing 1.3.0 aus Dolibarr heraus, Einrichtung ohne Plattform (nur Erzeugung), 10 Rechnungen und eine Gutschrift (Entwürfe per Skript angelegt, außer der ersten über die Oberfläche freigegeben): Geschäftskunde, Kunde ohne SIREN, Privatperson, Position mit 0 %, negative Position, Rabatt in %, Micro-Entrepreneur mit Steuerbefreiung (franchise en base), Factur-X. XML-Dateien mit den offiziellen Regeln EN 16931 des CEN geprüft (nicht mit den französischen Zusatzregeln), PDFs gegengelesen. Code von Dolibarr 24.0.2 und des Moduls gelesen. Vorschriften: impots.gouv.fr, service-public.fr, BOFiP und Légifrance am 19. und 20.10.2026 gelesen, danach unabhängige kritische Gegenlesung. Nicht getestet: echtes Senden und Empfangen über eine zugelassene Plattform.
Seit dem 1. September 2026 muss in Frankreich jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen seine Lieferantenrechnungen in elektronischer Form empfangen können, über eine zugelassene Plattform. Die Pflicht zur Ausstellung kommt am 1. September 2027 für KMU, Kleinstunternehmen und Micro-Entrepreneurs. Große und mittelgroße Unternehmen (ETI) stellen bereits aus.
Dolibarr kann das, aber nicht allein: Der Kern von Dolibarr 24 erzeugt keine E-Rechnung. Sie brauchen ein Modul, zum Beispiel das offizielle, kostenlose Modul EInvoicing, und ein Konto bei einer zugelassenen Plattform.
Wir haben dieses Modul am 19. und 20. Oktober 2026 auf einem neuen Dolibarr 24.0.2 installiert und dann zehn Rechnungen und eine Gutschrift in üblichen Fällen freigegeben: Kunde ohne SIREN, Privatperson, Position mit 0 %, negative Position, Micro-Entrepreneur. Jede erzeugte Datei wurde mit den offiziellen Regeln der europäischen Norm EN 16931 geprüft. Diese Seite sagt, was funktioniert hat, was blockiert und was wir nicht testen konnten.
Ihr Unternehmen sitzt in Deutschland? Dann gelten andere Regeln, und das Modul EInvoicing hilft Ihnen nicht weiter: siehe Dolibarr und die E-Rechnung in Deutschland.
Kurz gesagt
- Empfang für alle Pflicht seit dem 1. September 2026. Ausstellung: 1. September 2027 für KMU und Kleinstunternehmen.
- Dolibarr 24 allein reicht nicht: Installieren Sie ein Modul (das offizielle, EInvoicing, ist kostenlos) und eröffnen Sie ein Konto bei einer zugelassenen Plattform, meist kostenpflichtig.
- Die Meldung „Sie sollten ein Modul … aktivieren und konfigurieren“ bleibt auch bei aktivem Modul sichtbar: ein Anzeigefehler, kein Einrichtungsproblem.
- Bei der Aktivierung schaltet das Modul in den Echtbetrieb, nicht in die Sandbox.
- Erfassen Sie die SIREN aller Ihrer Geschäftskunden, bevor Sie die Option „Privatpersonen“ aktivieren: Ohne SIREN hält das Modul sie für Privatpersonen, ohne etwas zu melden.
- Eine Position mit 0 % verlangt einen Befreiungscode. Eine negative Position ergibt eine nicht konforme Datei.
Was das französische Gesetz von Ihnen verlangt, und ab wann
Stand 20. Oktober 2026, laut impots.gouv.fr. Es wurde keine Verschiebung veröffentlicht. Das Gesetz erlaubt noch, die Frist von 2027 per Dekret zu verschieben, spätestens auf den 1. Dezember 2027.
| Sie sind | Empfangen | Ausstellen und E-Reporting |
|---|---|---|
| Großunternehmen oder ETI | seit dem 1. September 2026 | seit dem 1. September 2026 |
| KMU, Kleinstunternehmen, Micro-Entreprise | seit dem 1. September 2026 | 1. September 2027 |
(FAQ impots.gouv „À partir de quand suis-je concerné“ (Ab wann bin ich betroffen))
Einige Präzisierungen, alle aus den offiziellen Seiten:
- Micro-Entrepreneurs mit Steuerbefreiung (franchise en base): betroffen, auch wenn sie keine Umsatzsteuer berechnen, beim Empfang wie bei der Ausstellung (FAQ impots.gouv, geändert am 28.09.2026).
- Verkäufe an Privatpersonen und ausländische Kunden: keine E-Rechnung, aber Daten, die übermittelt werden müssen (das E-Reporting), mit demselben Zeitplan wie die Ausstellung.
- Steuerbefreite Tätigkeiten (Gesundheit, Bildung…): für die Ausstellung nicht betroffen, aber verpflichtet zu empfangen.
- Alles läuft über eine zugelassene Plattform (PA, früher „PDP“). Der Staat führt das Verzeichnis und empfängt die Daten, übermittelt aber keine Rechnungen. Es gibt mehr als 150 Plattformen (offizielle Liste, aktualisiert am 13.10.2026). Sie wählen frei und können wechseln. Laut Verwaltung hatten am 1. August 2026 mehr als ein Dutzend ein kostenloses Angebot oder eines ohne Aufpreis.
- Ein per E-Mail verschicktes PDF ist keine E-Rechnung. Ein KMU oder eine Micro-Entreprise kann seine Rechnungen bis zum 1. September 2027 weiter als PDF verschicken. Vor diesem Datum erlaubt das Gesetz einem Kunden nicht, Ihnen das elektronische Format aufzuzwingen, ein Vertrag kann es aber vorsehen (Praxisleitfaden der DGFiP, Juli 2026, Fragen 9 und 20).
- Formate: CII, UBL oder ein PDF, das die XML-Datei enthält (das nennt man Factur-X).
- Sanktionen
(Artikel 1737 des CGI):
- 50 € pro Rechnung, die elektronisch hätte sein müssen, begrenzt auf 15.000 € pro Jahr;
- beim Empfang eine Aufforderung, sich innerhalb von drei Monaten an die Regeln zu halten, danach eine Geldbuße von 500 € und 1.000 € für jeden weiteren Zeitraum von drei Monaten;
- für den Start kündigt die Verwaltung einen „pädagogischen“ Ansatz an und antwortet „Nein“ auf die Frage „Wird es 2026 Sanktionen geben?“ (FAQ „Tout savoir“, August 2026);
- der Praxisleitfaden stellt klar, dass diese Nachsicht „weder eine Verschiebung noch eine Aussetzung“ ist.
Was Dolibarr 24 allein kann, und was nicht
Wir haben den Code von 24.0.2 gelesen und jeden Punkt auf der Testinstanz geprüft.
Was der Kern nicht kann: Er erzeugt weder CII-, noch UBL-, noch Factur-X-Dateien. Er sendet nichts an eine zugelassene Plattform und liest die E-Rechnungen Ihrer Lieferanten nicht.
Was er mitbringt:
- die vier neuen Angaben auf dem PDF (siehe weiter unten), von denen drei aktiviert werden müssen;
- eine Spalte „Code für USt.-Befreiung“ in den Stammdaten der USt.-Sätze, nützlich für das Modul;
- einen Kasten „EInvoice“ auf der Seite Start > Einstellungen, der Sie auffordert, ein Modul zu suchen.

Diese Meldung bleibt sichtbar, auch wenn das Modul EInvoicing installiert und aktiv ist. Wir haben das
auf der Testinstanz festgestellt, und der Code erklärt, warum: Der Kasten sucht nach Modulen namens
einvoice oder pdpconnectfr (der alte Name des Moduls), nicht einvoicing. Sie können ihn ignorieren.
Das offizielle Modul EInvoicing
Es wird vom Verein Dolibarr kostenlos veröffentlicht, im DoliStore und auf GitHub. Es verlangt mindestens Dolibarr 18. Die offizielle Seite von dolibarr.org nennt noch die Version 1.0.3, die am 19. Oktober installierte war aber die 1.3.0. Das Wiki des Projekts stuft es weiterhin als „experimentell“ ein und empfiehlt Dolibarr 24: Wenn Sie eine ältere Version nutzen, lesen Sie Dolibarr ohne Schaden aktualisieren. Im DoliStore gibt es weitere Module, meist kostenpflichtig; wir haben sie nicht getestet.
Installation aus Dolibarr 24 heraus
Sie müssen nichts von Hand herunterladen:
- Start > Einstellungen > Module/Anwendungen, Registerkarte „Zusatzmodule/Erweiterungen“ („Rechercher un module/application externe“).
- Aktivieren Sie die Quelle „Dolibarr Community-Repository“. Sie ist standardmäßig deaktiviert.
- Suchen Sie nach
einvoicing. Das Modul „EInvoicing (Generic, FR)“ erscheint, als kompatibel mit 24.0.2 markiert. Klicken Sie auf Installieren und bestätigen Sie. - Gehen Sie zurück zur Registerkarte der verfügbaren Module und aktivieren Sie EInvoicing (Familie „Andere“). Es aktiviert auch das Modul Lieferanten (und Produkte, falls es noch nicht aktiv war).
Bei einer älteren Version nehmen Sie das Zip aus dem DoliStore und entpacken es in htdocs/custom/. Der
Ordner muss genau einvoicing heißen.
Nach jeder Aktualisierung des Moduls deaktivieren und reaktivieren Sie es. Das Modul verlangt das in seiner Versionsgeschichte, und bei einem Nutzer des Forums stürzte am 19. Oktober die Rechnungsliste ab, weil er es nicht getan hatte.
Die zugelassene Plattform wählen
Öffnen Sie die Einrichtung des Moduls (das Zahnrad), Registerkarte „Paramètres de la Plateforme Agréée“ (Einstellungen der zugelassenen Plattform). Das Modul 1.3.0 bietet drei Möglichkeiten:
- SuperPDP: Sie legen Ihr Konto selbst an und übertragen dann eine „Client ID“ und ein „Client Secret“ in Dolibarr. Das Modul zeigt die Schritte an.
- ESALINK: läuft über einen Vertriebspartner, der Mitglied des Vereins PDP Libre ist. Direkt abonnieren kann man nicht.
- None: Das Modul erzeugt die Dateien, sendet und empfängt aber nichts. Diesen Modus haben wir für unsere Tests genutzt. Er erfüllt nicht die Pflicht zum Empfang.
Wir haben die Preise dieser Plattformen nicht verglichen.

Zwei Fallen, auf der Testinstanz festgestellt:
- Der Echtbetrieb ist ab der ersten Aktivierung des Moduls eingeschaltet. Der Code macht das absichtlich. Test- und Produktionszugangsdaten werden getrennt gespeichert. Wenn Sie zuerst mit der Sandbox der Plattform testen möchten, stellen Sie den Schalter „Mode réel activé (sinon mode test/bac à sable)“ (Echtbetrieb aktiviert, sonst Test-/Sandbox-Modus) auf Nein, bevor Sie Ihre Zugangsdaten eingeben.
- Das Auswahlmenü speichert, sobald Sie die Plattform wechseln, ohne auf die Schaltfläche Speichern zu warten.
Das Modul 1.3.0 verbindet sich nur mit diesen beiden Plattformen; andere Module aus dem DoliStore fügen weitere hinzu. Mit einer anderen Plattform, etwa der Ihrer Bank oder Ihres Steuerberaters, brauchen Sie ein anderes Modul oder arbeiten auf der Website der Plattform, außerhalb von Dolibarr. Wählen Sie erst, wenn Sie geprüft haben, dass sie Daten mit Ihrem Dolibarr austauschen kann.
Die Plattform trägt Ihre Empfangsadresse mit Ihrer Zustimmung in das nationale Verzeichnis ein. Das Modul zu installieren reicht also nicht: Diese Eintragung muss auch erfolgt sein.
Die zu prüfenden Optionen
Registerkarte „Options“ (Optionen). Die Bildschirmaufnahme unten stammt von unserer Instanz, auf der die Option „Privatpersonen“ aktiviert wurde.

- Format („protocole d’échange“, Austauschprotokoll): standardmäßig CII. Das Modul empfiehlt es. Factur-X funktioniert auch (siehe weiter unten).
- „Génération automatique de la facture électronique une fois la facture validée“ (automatische Erzeugung der E-Rechnung nach Freigabe der Rechnung): standardmäßig aktiviert. Die Datei wird in dem Moment erzeugt, in dem Sie freigeben.
- „Validation locale du fichier de facture électronique généré“ (lokale Prüfung der erzeugten E-Rechnungsdatei): standardmäßig „Avertissement seulement“ (nur Warnung). Die Wahl „Blocage“ (Sperre) stoppt die Erzeugung, wenn eine Regel nicht eingehalten wird.
- „Annuler l’enregistrement de la facture si la génération automatique de la facture électronique échoue“ (Speichern der Rechnung abbrechen, wenn die automatische Erzeugung der E-Rechnung fehlschlägt): standardmäßig deaktiviert. Eine Rechnung, deren elektronische Datei fehlschlägt, wird trotzdem freigegeben, mit einer Warnung. Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie lieber gesperrt werden.
- „Ne pas générer de factures électroniques pour les particuliers (B2C)“ (keine E-Rechnungen für
Privatpersonen erzeugen): standardmäßig deaktiviert. Zwei Vorsichtsmaßnahmen, bevor Sie sie aktivieren:
- Erfassen Sie zuerst die SIREN aller Ihrer Geschäftskunden. Ein Kunde ohne SIREN und ohne USt-IdNr. wird dann für eine Privatperson gehalten: keine E-Rechnung und keine Meldung. Wir haben das auf der Testinstanz geprüft;
- aktivieren Sie sie, bevor Sie die Rechnungen Ihrer Privatkunden anlegen. Der elektronische Status wird beim Anlegen des Entwurfs festgelegt: Eine vorher angelegte Rechnung bleibt „Non généré“ (nicht erzeugt). Wir haben das bei zwei Rechnungen festgestellt. Dieser Status lässt sich auf dem Datensatz von Hand ändern (Stift), was wir nicht versucht haben.
- Kassenverkäufe (TakePOS): Laut seiner Einrichtung (Feld „takepos“ bereits ausgefüllt) schließt das Modul alle an der Kasse erstellten Rechnungen aus, unabhängig vom Kunden. Ein Kassenverkauf an einen Geschäftskunden muss also außerhalb der Kasse abgerechnet werden, um als E-Rechnung zu gehen. Wir haben das nicht mit einem echten Kassenverkauf getestet.
Das Modul beherrscht das E-Reporting noch nicht (Verkäufe an Privatpersonen, ins Ausland, Zahlungseingänge). Es markiert nur die betroffenen Rechnungen. Das Wiki des Projekts kündigt es für Anfang 2027 an. KMU und Micro-Entreprises sind ab dem 1. September 2027 dazu verpflichtet.
Was eine E-Rechnung blockiert: unsere Versuche
Sobald die Rechnung freigegeben ist, zeigt der Datensatz einen Block „Facturation électronique“ (elektronische Rechnungsstellung) mit ihrem Status, und die
Datei …_cii.xml erscheint in den angehängten Dateien. Bei einem Fehler sagt eine gelbe oder rote Meldung
oben auf der Seite, warum.

Ergebnis unserer zehn Rechnungen und der Gutschrift. „Konform“ bedeutet: null Fehler mit den offiziellen Regeln EN 16931 des CEN, außerhalb von Dolibarr geprüft. Die französischen Zusatzregeln, die die Plattformen zusätzlich anwenden, wurden nicht geprüft.
| Getesteter Fall | Was Dolibarr macht | Datei |
|---|---|---|
| Geschäftskunde mit SIREN, USt. 20 % | Rechnung freigegeben, Datei erzeugt | konform |
| Kunde ohne SIREN (Option B2C nicht aktiviert) | Rechnung freigegeben, Meldung „Le client ne possède pas d’identifiant professionnel (SIREN).“ (Der Kunde hat keine gewerbliche Identifikationsnummer) | keine |
| Privatperson (Option B2C nicht aktiviert) | dieselbe Meldung wie oben | keine |
| Privatperson, Option B2C vor dem Anlegen aktiviert | Status „Ne pas générer de facturation électronique (e-reporting)“ (keine E-Rechnung erzeugen) | keine (normal) |
| Position mit 0 % ohne Befreiungscode | Meldung „MISSINGSETUP: Motif inconnu d’exemption de TVA…“ (unbekannter Grund der USt.-Befreiung) | keine |
Position mit 0 % mit Code VATEX-FR-CGI261-4 |
Datei erzeugt | konform |
| Negative Position (−50 €) | Datei erzeugt, bloße Warnung „BR-27“ | nicht konform |
| Rabatt von 10 % auf eine Position | Datei erzeugt | konform |
| Gutschrift zu einer Rechnung | Datei erzeugt, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist | konform |
| Micro-Entrepreneur mit Steuerbefreiung | Datei erzeugt mit dem Grund VATEX-FR-FRANCHISE |
konform |
| Format Factur-X | PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei | XML konform |
Der Code des Moduls blockiert auch andere Fälle, die wir nicht alle ausprobiert haben: SIREN Ihrer Firma fehlt, USt-IdNr. Ihrer Firma fehlt, obwohl eine Position Umsatzsteuer trägt, Name oder Land des Kunden fehlt, Rechnung in einer anderen Währung, Position ohne Bezeichnung, Gutschrift ohne ursprüngliche Rechnung.
Was Sie sich merken sollten:
- Die SIREN jedes Geschäftskunden muss erfasst sein: Datensatz des Geschäftspartners, Feld „SIREN (Frankreich): Système d’identification du répertoire des entreprises“ („Id. prof. 1 (SIREN)“). Sie dient im System als Adresse. Nutzen Sie die Gelegenheit, Dubletten zusammenzuführen.
- Setzen Sie auf dem Datensatz eines Geschäftskunden nicht „Non assujetti à la TVA“ (nicht umsatzsteuerpflichtig), auch wenn er Micro-Entrepreneur ist: Das Modul ignoriert so markierte Kunden (im Code gesehen, nicht getestet), obwohl ein Micro-Entrepreneur von der Reform betroffen ist.
- Positionen mit 0 % verlangen einen Befreiungscode: Start > Einstellungen > Stammdaten > USt.-Sätze, Spalte „Code für USt.-Befreiung“. Die Fehlermeldung sagt das selbst. Die Liste der möglichen Codes ist die von Peppol (VATEX). Wählen Sie den, der zu Ihrer Befreiung passt, bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater. Achtung: Ein Code auf dem Satz 0 % gilt für alle Ihre Positionen mit 0 %. Bei mehreren Befreiungsgründen brauchen Sie mehrere Sätze mit 0 % und unterschiedlichen Codes (nicht getestet). Der Fall der Micro-Entrepreneurs wird automatisch behandelt (siehe weiter unten).
- Negative Positionen: Verwenden Sie keine mehr. Standardmäßig lehnt Dolibarr sie auf einer Rechnung ab, außer
die versteckte Option
FACTURE_ENABLE_NEGATIVE_LINESist aktiviert (oder per Import oder API, wie in unserem Test). Das Modul erzeugt die Datei dann mit einer bloßen Warnung. Die europäische Regel BR-27 verbietet aber einen negativen Preis, und eine Plattform kann sie zurückweisen. Geben Sie lieber einen Rabatt in Prozent auf die Position, oder erstellen Sie eine Gutschrift. - Um eine übermittelte Rechnung zu korrigieren, erstellen Sie eine Gutschrift. Laut seinem Code verbietet das Modul, eine bereits an die Plattform gesendete Rechnung in den Entwurf zurückzusetzen oder zu löschen. Es sperrt auch das Ändern der Hauptfelder: Datum, Beträge, Kunde, Zahlungsbedingungen. Wir konnten nicht wirklich übermitteln.
Die vier neuen Angaben auf dem PDF
Der Text fügt den Rechnungen vier Angaben hinzu (Seite service-public.fr):
- die SIREN des Kunden, wenn er ein Unternehmen ist;
- die Lieferadresse, wenn sie abweicht;
- die Kategorie der Umsätze (Waren, Dienstleistungen oder beides);
- gegebenenfalls die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten („d’après les débits“).
Wie die Ausstellung gelten sie seit dem 1. September 2026 für große und mittelgroße Unternehmen (ETI) und ab dem 1. September 2027 für KMU und Micro-Entreprises.
Dolibarr 24 kann sie mit der Rechnungsvorlage sponge drucken (getestet) und, laut Code,
mit octopus. Die Vorlage crabe wurde in 24.0 entfernt. Auf unserer Installation:
| Angabe | Auf unserer Instanz | Wo sie eingestellt wird |
|---|---|---|
| Kategorie der Umsätze („Tätigkeitskategorie“) | standardmäßig angezeigt (Firma in Frankreich) | Einstellungen > PDF > Spezifische Parameter |
| SIREN des Kunden | nicht angezeigt (siehe unten) | Einstellungen > PDF, „Erweiterte Kundendaten (geschäftliche ID-Nummern) im Adressfeld anzeigen - SIREN (Frankreich): Système d’identification du répertoire des entreprises“ |
| Lieferadresse | nicht angezeigt | Einstellungen > PDF > Spezifische Parameter, „Lieferadresse anzeigen“, dann ein Kontakt vom Typ Lieferung auf der Rechnung (Registerkarte Kontakte/Adressen) |
| USt. nach vereinbarten Entgelten („sur les débits“) | nicht angezeigt | Modul „Steuern & Sonderausgaben“, in seiner Einrichtung: „Soll-Versteuerung für Produkte und Leistungen“ („Option services sur Débit“) |
Für die SIREN des Kunden aktiviert Dolibarr diese Einstellung selbst, wenn man unter Start > Einstellungen > Unternehmen/Institution Frankreich wählt. Auf unserer Docker-Installation, wo das Land anders festgelegt wird, war sie deaktiviert. Prüfen Sie das bei sich.

Drei Vorbehalte:
- USt. nach vereinbarten Entgelten („sur les débits“): Aktivieren Sie diese Einstellung nur, wenn Ihr Unternehmen wirklich für die Besteuerung nach den „débits“ optiert hat. Sie ändert auch die Berechnung der geschuldeten Umsatzsteuer in Dolibarr, nicht nur das PDF. Dolibarr druckt dann „Option de paiement de taxe sur débits“; der offizielle Text sagt „Option pour le paiement de la taxe d’après les débits“.
- Die Kategorie wird nach dem Typ jeder Position (Produkt oder Leistung) berechnet, auch bei freien Positionen. Prüfen Sie, dass Ihre freien Positionen den richtigen Typ haben.
- Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung ändern sich nicht; diese Seite wiederholt sie nicht.
Micro-Entrepreneur mit Umsatzsteuerbefreiung
Wählen Sie unter Start > Einstellungen > Unternehmen/Institution „Umsatzsteuerbefreit“ („Non assujetti à la TVA“). Wir haben diesen Fall ohne innergemeinschaftliche USt-IdNr. getestet, wie bei vielen Micro-Entrepreneurs.
- Die elektronische Datei: Das Modul setzt von selbst den Grund
VATEX-FR-FRANCHISE, auch wenn Ihre Position mit 0 % in den Stammdaten einen anderen Code trägt. Datei konform. - Das PDF: Dolibarr 24.0.2 druckt „* TVA non applicable, art. L. 223-3 du CIBS“. Die
Übertragung der Umsatzsteuer in den CIBS (code des impositions sur les biens et services) tritt aber erst
am 1. Januar 2027 in Kraft
(BOFiP, Meldung vom 07.10.2026). Bis dahin
nennt impots.gouv die Angabe „TVA non applicable, article 293 B du Code Général des Impôts“. Die alten
Verweise bleiben bis zum 30. Juni 2028 verwendbar. Um zu 293 B zurückzukehren, gehen Sie zu Start >
Einstellungen > Übersetzung, Registerkarte „Überschreiben der Übersetzung“. Prüfen Sie, dass
der Schalter „Anpassung von Übersetzungen zulassen“ aktiviert ist (auf einer neuen Installation
ist er es). Fügen Sie den Schlüssel
VATIsNotUsedForInvoiceauf Französisch hinzu, mit dem Text* TVA non applicable, art. 293 B du CGI. Wir haben das getestet: Das neu erzeugte PDF zeigt diese Angabe. Die Einzelheiten stehen in Die PDF-Rechnung anpassen.
Elektronisch ausstellen werden Sie erst im September 2027. Empfangen können müssen Sie dagegen schon jetzt.
Die Rechnungen Ihrer Lieferanten empfangen
Das ist die Pflicht, die seit dem 1. September 2026 für alle gilt. Mit dem Modul läuft der Empfang über ein Menü „Rechnung | Zahlung“ (Facturation) > „Gestion des factures électroniques“ (Verwaltung der E-Rechnungen) > „Synchronisation des factures électroniques“ (Synchronisierung der E-Rechnungen). Es legt die Lieferantenrechnungen in Dolibarr an und kann fehlende Geschäftspartner und Produkte anlegen, wenn Sie das erlauben. Dieses Menü erscheint im Modus „None“ nicht.
Wir haben das nicht getestet: Dafür braucht es ein echtes Konto bei einer zugelassenen Plattform und Lieferanten, die Ihnen Rechnungen schicken. Im Forum dolibarr.fr betreffen die Rückmeldungen vom Oktober 2026 vor allem unvollständig empfangene Rechnungen (zusammengefasste Positionen, nicht erkannte Produkte). Planen Sie ein, die ersten von Hand zu prüfen.
Wenn Ihre Empfangsadresse mit Ihrer Zustimmung bereits bei der Plattform Ihres Steuerberaters eingetragen ist, kommen Ihre Eingangsrechnungen bei ihm an, und nicht automatisch in Dolibarr.
CII oder Factur-X?
Beide funktionieren:
- CII: eine einfache XML-Datei. Das ist die Standardwahl des Moduls und die, die das Dolibarr-Wiki und der Leitfaden von DoliCloud empfehlen.
- Factur-X: ein lesbares PDF, das die XML-Datei enthält. Das Modul verlangt, vorher unter Start >
Einstellungen > PDF das „PDF-Dokumentenformat“ auf PDF 1.7/A-3b zu stellen. Diese Einstellung gilt für alle
PDFs von Dolibarr. Wir haben eine Datei
…_facturx.pdferhalten, die als PDF/A-3 (Stufe B) deklariert ist, mit eingebetteter XML-Datei im Profil EXTENDED. Diese XML-Datei besteht die Regeln EN 16931. Die vollständige PDF/A-Konformität der Datei haben wir nicht geprüft.
Nehmen Sie CII, außer Ihre Plattform oder Ihre Kunden verlangen Factur-X.
Was wir nicht getestet haben
- Echtes Senden und Empfangen über SuperPDP oder EsaLink (für diesen Test kein Konto eröffnet).
- Die französischen Prüfregeln (Profil EXTENDED-CTC-FR), die die Plattformen anwenden.
- Das E-Reporting: Das Modul beherrscht es noch nicht.
- Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen sowie Chorus Pro (öffentlicher Sektor). Das Modul bezeichnet Letzteres als „pas encore entièrement pris en charge“ (noch nicht vollständig unterstützt).
- Kassenverkäufe, als „non assujettis“ (nicht umsatzsteuerpflichtig) markierte Kunden, Dolibarr-Versionen vor der 24.
- Die anderen Module im DoliStore: Es gibt Dutzende zu diesem Thema.
Zusammengefasst
- Wechseln Sie auf Dolibarr 24, wenn Sie können, und installieren Sie dann EInvoicing aus Dolibarr heraus.
- Wählen Sie eine kompatible zugelassene Plattform und prüfen Sie, dass sie Ihre Empfangsadresse eingetragen hat:
Das erfüllt die Pflicht zum Empfang, verpflichtend seit dem
- September 2026.
- Achten Sie auf den Echtbetrieb, standardmäßig aktiviert.
- Erfassen Sie die SIREN aller Ihrer Geschäftskunden und aktivieren Sie dann die Option „Privatpersonen“, bevor Sie Privatpersonen Rechnungen stellen.
- Setzen Sie einen Befreiungscode auf die Sätze mit 0 %. Ersetzen Sie negative Positionen durch Rabatte oder Gutschriften.
- Prüfen Sie auf dem PDF die SIREN des Kunden und, falls nötig, die Lieferadresse.
- Micro-Entrepreneur: Empfang ab sofort, Ausstellung im September 2027. Prüfen Sie die Angabe zur Steuerbefreiung auf Ihrem PDF.
Wenn Sie Ihr Dolibarr lieber gemeinsam mit uns prüfen möchten (Version, Kundendaten, Einstellungen des Moduls und des PDFs), besteht die Diagnose für 90 € darin, eine Stunde an Ihrer Instanz zu arbeiten. Danach erhalten Sie schriftlich, was zu korrigieren ist.
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Häufige Fragen
Kann Dolibarr ohne externes Modul E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Der Kern von Dolibarr 24 erzeugt von sich aus keine E-Rechnung. Sie müssen ein eigenes Modul installieren (etwa das offizielle kostenlose Modul EInvoicing) und ein Konto bei einer zugelassenen Plattform (PA / PDP) abschließen.
Wie sieht der Zeitplan der E-Rechnung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Frankreich aus?
Seit dem 1. September 2026 muss jedes französische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen seine Lieferantenrechnungen in elektronischer Form empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung gilt ab dem 1. September 2027 für KMU, Kleinstunternehmen und Micro-Entrepreneurs; am 20. Oktober 2026 war keine Verschiebung veröffentlicht, das Gesetz erlaubt aber noch, sie per Dekret zu verschieben, spätestens auf den 1. Dezember 2027.
Welches E-Rechnungsformat erzeugt Dolibarr?
Mit dem offiziellen Modul EInvoicing ist das Standardformat CII, eine einfache XML-Datei, die der Rechnung angehängt wird; das Modul empfiehlt es. Factur-X funktioniert auch: ein lesbares PDF, das die XML-Datei enthält, sofern Sie vorher unter Start > Einstellungen > PDF das „PDF-Dokumentenformat“ auf PDF 1.7/A-3b stellen. In unserem Test bestand diese XML-Datei (Profil EXTENDED) die Regeln EN 16931.